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- Die in den Angeboten der Partners Makelaars b.v. enthaltenen Angaben basieren auf den der Gesellschaft erteilten Informationen. Die Partners Makelaars b.v. ist bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden.
- Die Nachweise der Partners Makelaars b.v. sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung, sowie -verpachtung bleiben vorbehalten.
- Die Partners Makelaars b.v. ist berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden.
- Die Angebote und Mitteilungen der Partners Makelaars b.v. sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an die Partners Makelaars b.v. die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
- Ist dem Empfänger die durch Partners Makelaars b.v. nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er der Gesellschaft dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
- Der Provisionsanspruch zugunsten der Partners Makelaars b.v. entsteht, sobald aufgrund des Nachweises durch dieselbige oder deren Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, unverzüglich Mitteilung an die Partners Makelaars b.v. zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von der Gesellschaft angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der beurkundende Notar wird insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden.
- Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
- Die Höhe der Provision (Courtage) beträgt – sofern sich aus der jeweiligen Offerte selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Provisionssätze schriftlich vereinbart werden – für Nachweis oder Vermittlung
- eines Kaufvertrages 3.5 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- eines Erbaurechtvertrages 3.5 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
- eines Vertrages auf Rentenbasis. Hier gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
- eines Vorkaufrechtes 1 % des Verkehrswertes des Objektes; bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2 % des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Eines Wohnraummietvertrages zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Eines gewerblichen Mietvertrages zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Eines Pachtvertrages zwei Monatspachtzinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Einer der vorgenannten Miet- oder Pachtverträge bei Vereinbarung einer Staffelmiete zwei der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
- Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Makler (6823 jk Arnheim, Niederlande). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers (6823jk Arnheim, Niederlande), sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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